Der Golfplatz im Überblick

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Der Golfplatz Baden-Baden am Fuße des Fremersberg gehört zu den spielerisch und landschaftlich reizvollsten in Deutschland. Obwohl „nur“ Par 64 birgt die Anlage Raffinessen, die auch guten Handicaps zur Herausforderung werden. Wer am Loch 11 seinen Blick vom Fremersberg zum Alten Schloß über den Merkurberg bis hin zur Rheinebene, zum Straßburger Münster und den Vogesen schweifen lässt, der genießt „Golf total“.

Die nachfolgenden Bahngrafiken lassen sich durch Anklicken vergrößern.

Beachten Sie bitte die Platzregeln und die Platzordnung

Ausgrenzen (Regel 2.1)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle und Wildzäune markiert.

Ausnahme: Der Zaun hinter dem 6. Grün und an Bahn 17, unterhalb des Grüns, links vom Tor, gilt als unbewegliches Hemmnis. Die Ausgrenze verläuft dahinter. Liegt ein Ball unspielbar am engmaschigen Zaun, so kann der Spieler straflos Erleichterung nach Regel 16/1 aus der Droppzone (links vom Grün) nehmen. Der Zaun an Bahn 17 rechts vom Tor, Richtung Abschlag, gilt als unbewegliches Hemmnis. Die Ausgrenze verläuft dahinter. Liegt ein Ball unspielbar am Zaun – straflose Erleichterung – nicht näher zum Grün.

Penalty Areas (Regel 17)
Sind durch gelbe und rote Pfosten gekennzeichnet (Regel 17/1).
Bahn 8:
1. Kommt ein Ball nach dem Schlag über die Penalty Area (gelb) eindeutig in der Penalty Area (rot) rechts zum Liegen, oder ist darin verloren, kann der nächste Schlag aus der Droppzone auf der gegenüberliegenden Seeseite mit Strafschlag ausgeführt werden. Dies gilt nicht für Bälle die eindeutig erkennbar im Wasser landen.
2. Aus Gründen der Sicherheit und zur Vermeidung von Spielverzögerungen:
Ist es nicht sicher erkennbar ob der Ball beim Schlag über die Penalty Area am Teich auf der gegenüberliegenden Seite trocken liegt, darf ein provisorischer Ball nach Penalty Area (gelb) gespielt werden.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse –  Boden in Ausbesserung (Regel 16)
Der Spieler muss grundsätzlich Erleichterung nehmen.
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder blaue bzw. weiße Einkreidungen gekennzeichnet. Die Rosenbeete hinter dem 9. und 18. Grün gelten als „Boden in Ausbesserung“.
Liegt der Ball in Spuren von Platzpflegegeräten oder neu verlegten Drainagen mit Kiesoberfläche, oder behindern solche Umstände die Standposition oder den beabsichtigen Schwung des Spielers, muss Erleichterung gemäß Regel 16.1a in Anspruch genommen werden. Ebenso bei kahlen Stellen auf kurz geschnittener Fläche verursacht durch eingeebnete Maulwurfshügel.

Hemmnisse (Regel 15/16)
Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2) sind: Entfernungspfosten an den Spielbahnrändern (100m, 150m, 200m) und Pfosten von Penalty Areas.
Unbeweglichen Hemmnisse (Regel 16) sind: Wege mit künstlicher Oberfläche, Schutzhütten (Bahnen 3, 6, 14 & 17), alle Abzugsgräben,  Zaun hinter dem 6. Grün und Zaun unterhalb vom Grün 17.

Vorrecht auf dem Platz
Zweiball- und Dreiballspiele haben Vorrecht vor Vierballspielen. An Wochenenden haben Vierball- vor Dreiball- vor Zweiballspielen Vorrecht.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Vorrecht auf dem Platz durch das Spieltempo einer Spielergruppe bestimmt wird. Jedes Spiel über eine volle Runde hat den Anspruch, dass ihm Gelegenheit gegeben wird ein Spiel über eine kürzere Runde zu überholen. Einzelspieler sind eingeschlossen.

Vorrecht am Abschlag 10
Haben die Spieler, die eine ganze Runde spielen und vom 9. Grün kommen. Spieler die ihre Runde am Abschlag 10 beginnen, haben die Pflicht diejenigen Spieler welche von der Bahn 9 kommen durchspielen zu lassen.
Wochenende & Feiertagsregelung:
Start nur am Tee 1 möglich.

Verhalten bei Gewitter
Es sind unbedingt die Anweisungen der Turnierleitung zu befolgen. Die Schutzhütten an den Bahnen 3, 6, 14, & 17 sind Blitzschutzhütten. Beachten Sie die angebrachten Infotafeln.

Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Lochspiel – Lochverlust, Zählspiel – zwei Strafschläge

  • Es ist nicht gestattet außerhalb der Driving Range mit Rangebällen auf dem Platz zu spielen
  • Divots bitte immer zurücklegen
  • Pitchmarken auf den Grüns entfernen
  • Bunker nach dem Verlassen einebnen


Entfernungsmarkierungen im Fairway zum Grünanfang
Weiße Platte 100m, Rote Platte 150m, Gelbe Platte 200m und seitliche Pfosten,
bis Grünanfang.

Für die Benutzung der Golfanlage des Golfclubs Baden-Baden gelten folgende Grundsätze.

Die Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung, insbesondere auf dem Golfplatz, aber auch Höflichkeit.

Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange eines anderen Spielers soll in Baden-Baden besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke sein „Spiel zu spielen“. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügigere Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rück­sichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:

  1. Das Spielen auf dem Platz ist nur Gastspielern gestattet, die einen gültigen Mitgliedsausweis eines anerkannten Golfclubs vorweisen oder Mitgliedern, dene Platzerlaubnis erteilt wurde. Angemessene Kleidung ist erforderlich.
  2. Spieler, die sich auf einer ganzen Runde (ab Loch 1) befinden haben grundsätzlich Vorrecht, insbesondere am Abschlag 10. Einschneiden ande­rer Spieler bzw. Flights oder Abkürzen der vollen Runde ist nur dann möglich, wenn die Spielbahn dahinter frei ist.
  3. Am Abschlag soll eine Gruppe erst dann den Abschlag betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reich­weite ist. An den Par 3 Bahnen darf erst abgeschlagen werden, wenn der vorausgehende Flight das Grün verlassen hat.
  4. Es besteht die Pflicht, auf der Runde durchspielen zu las­sen, wenn die nachfolgende Gruppe offensichtlich schneller spielt und vor der vorausspielenden Gruppe mindestens eine Bahn frei ist.
  5. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Vorrecht.
  6. Auf der Golfanlage ist eine angemessene Bekleidung vorgeschrieben. Auf dem Golfplatz, seinen Übungseinrichtungen und dem Clubhaus incl. Terrasse sollen Mobiltelefone nur in Notfällen benutzt werden, die Klingeltöne sind abzuschalten.
  7. Das Mitnehmen von Kleinkindern auf den Golfplatz, auch im Kinderwagen, ist wegen der Gefahr fliegender Bälle nicht erlaubt.
  8. Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz ist nicht ge­stattet.
  9. Zur Schonung des Platzes soll jeder Spieler alle  Löcher oder Fußspuren bei Verlassen der    Bunker sorgfältig einebnen und glätten. Die Harke muss außerhalb des Bunkers in den    Halterungen abgelegt werden. Divots sind sofort wieder einzusetzen und festzutreten. Alle Beschädigungen des Grüns – speziell Pitchmarken müssen sorgfältig ausgebessert  werden, unabhängig davon, von wem die Beschädigungen verursacht wurden. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. „Schwünge zum Aufwärmen“ dürfen nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden – und nie in Richtung   eines Mitspielers. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen oder Wagen abgestellt werden. Carts und Trolleys dürfen grundsätzlich nie auf die Vorgrüns und zwischen Bunker und Grüns gefahren werden. Die Fahnenstange soll hingelegt werden – bitte nicht fallen lassen.
  10. Die Tore zum Platz sind ab 18 Uhr bzw. bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen zu halten.
  11. Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden.
  12. Clubeigene Handtücher dürfen nicht aus dem Clubhaus entfernt  werden.
  13. Driving-Range Bälle dürfen ausschließlich auf der Driving-Range – auf keinen Fall auf dem Platz – benutzt werden. Verstöße dagegen haben eine Platzsperre zur Folge.
  14. Bagtags oder Greenfee-Tickets müssen deutlich sichtbar am Golfbag angebracht werden.
  15. Golfcarts dürfen nur auf den vorgeschriebenen Wegen gefahren werden.  Auch für diese Carts gelten ansonsten die Etikette- und Regelbestimmungen.
  16. Ebenfalls auf der Driving-Range gilt als oberster Grundsatz: Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage. Das bedeu­tet im Einzelnen: Üben Sie auf der Driving-Range nur an den dafür jeweils vorgesehenen Abschlagsflächen und in der vorgegebenen Schlagrichtung. Die     Schlägerwahl muss der Länge der Driving-Range angepasst werden. Gefährden Sie nicht Spieler auf dem 18. Fairway (links) oder 15. Fairway (rechts): Warnrufe sind Pflicht!


Wir wünschen Ihnen viele angenehme Runden auf unserer Golfanlage.

Übungsanlagen

Eingebettet in die malerische Landschaft der gesamten Anlage liegt die Driving Range mit den Matten – und Rasenabschlagplätzen. Einige der Abschläge sind überdacht. Zum Chippen und Pitchen gibt es das so genannte „Schreibergrün“, welches oberhalb der Range angelegt ist. Chippen, Pitchen und Bunkerschläge sind unter optimalen Bedingungen möglich.  Zum Putten liegt neben den Rangeabschlägen das Übungsgrün. Beim Üben der langen Schläge mit Hölzern ist die Länge der Range von 200m zu beachten.

Sperrzeiten gibt es nur morgens, wenn die Greenkeeper die Bälle einsammeln, und Montag Nachmittags von 15:00 – 19:00 Uhr wegen Kindertraining.

Gäste können die Driving Range jederzeit nutzen.

Münzen für den Ballautomat sind im Sekretariat oder im Club-Restaurant erhältlich und kosten für jeweils 24 Bälle:
Gäste            4,00 €
Mitglieder      1,50 €
Jugendliche   0,50 €